IT-Berufe ganz neu!

Oder anders gesagt: Was ändert sich mit der Neuordnung der IT-Berufe?  

Gut informiert – Vorab Zahlen & Fakten  

Die vier dualen IT-Berufe Fachinformatiker/in, IT-System-Elektroniker/in, IT-System-Kaufmann/frau und Informatikkaufmann/frau wurden 1997 eingeführt und seitdem nicht wieder verändert. Seit der Einführung wurden etwa 250.000 IT-Fachkräfte ausgebildet. In allen vier IT-Berufen ist die Ausbildung in Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Abschlussprojekt inkl. Projektvortrag aufgeteilt. Je nach Ausbildungsberuf ist die Dauer des Projekts auf 35 bzw. 70 Stunden beschränkt.  

Zeit etwas zu ändern.

Steigende Qualität

Nicht nur die Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge der IT-Berufe ist gestiegen, sondern auch deren Anforderungen an die Ausbildung. Mit den neuen bzw. neugeordneten Berufen werden auch neue Kompetenzen von den zukünftigen Auszubildenden gefordert. Deshalb gilt seit dem 1. August 2018 bereits eine neue Verordnung (Änderungsverordnung) über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik.   

Schritt für Schritt

Die erste Stufe ist genommen 

Im ersten Schritt wurden die Qualifikationen, die besonders dringend angepasst werden müssen, aktualisiert. Die Aktualisierungen wurden in der Änderungsverordnung vom 28. Mai 2018 festgehalten. Diese beinhaltet Änderungen in den vier Ausbildungsberufen, wie z.B.: 

  • Punkt 3.1 „Informieren und Kommunizieren”: Erweiterung um den Bezug auf die digitalen Medien im Umgang und die Auswirkungen mit ihnen 
  • Punkt 5.4 sowie Punkte zu den einzelnen Ausbildungsberufen: Erweiterung um das Thema „IT-Sicherheit”

Schritt für Schritt zur Neuordnung

Wie geht´s weiter? – Die zweite Stufe 

Im zweiten Schritt sollen die Berufe inhaltlich und strukturell überarbeitet werden. Inhaltlich wird es Themen, wie zum Beispiel 

  • IT-Sicherheit,  
  • Virtualisierung,  
  • Cloud-Computing,  
  • Mobile Computing und  
  • Big Data  

betreffen.  

Die Tätigkeitsbereiche der Ausbildungsberufe Fachinformatiker, IT-System-Elektroniker und der IT-System-Kaufleute werden, im Gegensatz zu dem Beruf Informatikkaufleute, im Wesentlichen so bleiben wie bisher.  

Der Beruf der Informatikkaufleute soll grundlegend neu ausgerichtet werden. Hier soll sich nicht nur die Ausrichtung und die Inhalte ändern, sondern auch die Bezeichnung des Berufes. Die neue Bezeichnung lautet „Datenkaufmann/-frau” und soll sich nicht nur im Namen, sondern auch in den fachlichen Schwerpunkten, deutlich von den IT-System-Kaufleuten unterscheiden (Eckwerte über die neuen IT-Berufe sind unter folgendem Link zu finden: https://tinyurl.com/IT-Berufe-Eckdaten).  

 Schwerpunkte der IT-Berufe

Bild erstellt mit https://www.wortwolken.com/ 

Das fällt weg 

Das Schreiben eines Berichtshefts fällt weg. Aber: Zu früh gefreut. Zwar sind die Paragrafen § 7, 13, 19 und 25, die das Berichtsheft betreffen, weggefallen, dennoch muss ein Berichtsheft geführt werden. Die genannten Paragrafen waren in der Ausbildungsverordnung überflüssig, da dieses bereits im Berufsbildungsgesetz geregelt ist (s. BBiG §13, Nr. 7).  

Einmal strecken bitte – wie könnte die Abschlussprüfung aussehen?  

Eine weitere Absicht, die mit der Neuordnung am 1. August 2020 in Kraft treten soll bzw. könnte, ist das Einführen einer gestreckten Abschlussprüfung. Das bedeutet, dass nicht mehr eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung gemacht werden muss, sondern dass die Abschlussprüfung in zwei Teilen gemacht wird, wie es auch in anderen Berufen üblich ist.

So könnte die erste Prüfung, die in etwa nach der Hälfte der Ausbildung stattfindet, zu 30% bis 40% in die Abschlussnote eingehen. Die zweite Prüfung, am Ende der Ausbildung, geht dann mit den restlichen 60% – 70% in die Abschlussnote ein. 

Für die gestreckte Abschlussprüfung müsste, laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), „eine stärkere zeitliche Synchronisierung der Ausbildungsinhalte gewährleistet werden, um allen Prüflingen bei der Zwischenprüfung dieselben Chancen zu eröffnen”. Dies bedeutet, dass alle Auszubildenden bereits beim ersten Teil der Abschlussprüfung den gleichen Wissensstand erreicht haben müssen.  

(Quelle: https://www.bibb.de/tools/dapro/data/documents/pdf/eb_42497.pdf S. 104 Punkt 5.7.3 Einschätzung der gestreckten Abschlussprüfung) 

Weiterbildung! Während und nach der Ausbildung – Aber wie? 

Das Weiterbildungssystem der IT-Berufe spielt nur eine geringe Rolle. Vielmehr sind hier Zertifikate, wie Herstellerzertifikate, im Fokus der IT-Fachkräfte und der Unternehmen. Dennoch soll das Weiterbildungssystem laut BIBB nach der Neuordnung bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.  

Ich persönlich finde den Punkt der Weiterbildung besonders wichtig, da ein Auszubildender dadurch seinen eigenen Stellenwert am Markt verbessern kann. Zudem finde ich es äußerst schwierig mögliche Weiterbildungsmaßnahmen, die zum Bespiel von der IHK bereitgestellt werden und einen Bezug zu den IT-Berufen haben, zu finden.  

Ich bin gespannt auf die Veröffentlichung der Neuordnung im Jahr 2020 und ihr Inkrafttreten am 1. August 2020.  

Zukunft der IT-Berufe

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